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Inhaltliche Umsetzung der Prüfungsverordnung vom 17. Oktober 2007
Der Inhalt der GFS Kurse wurde konsequent aus den Handlungsbereichen der Prüfungsverordnung vom 17.10.2007 abgeleitet. 
Sie müssen sich auf 6 Klausuren vorbereiten.

Handlungsbereich „Erstellen einer Kosten- und Leistungsrechnung und zielorientierte Anwendung“

Handlungsbereich „Finanzwirtschaftliches Management“

Handlungsbereich „Erstellen von Zwischen- und Jahresabschlüssen und des Lageberichts nach nationalem Recht“

Handlungsbereich „Erstellen von Abschlüssen nach internationalen Standards“

Handlungsbereich „Steuerrecht und betriebliche Steuerlehre“

Handlungsbereich „Berichterstattung; Auswerten und Interpretieren des Zahlenwerkes für Managemententscheidungen“